Umzug während Corona – was ist noch erlaubt?

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Umzug während Corona? Ein Umzug ist in Deutschland auch weiterhin erlaubt – doch wer einen Umzug in Corona Zeiten plant, muss ein paar Punkte beachten. Denn sowohl in Deutschland als auch im Ausland gelten verschiedene Regelungen zur Eindämmung des Virus. So ist beispielsweise das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht.

Die sich ständig ändernden Regelungen in der Corona-Krise verunsichern viele Menschen und stellen auch einen Umzug in Corona Zeiten sowie Umzugsunternehmen vor besondere Herausforderungen - ist bspw. ein Umzug im Lockdown erlaubt? Gibt es spezielle Corona Regeln für einen Umzug? Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus? Ob und wie ein Umzug derzeit überhaupt möglich ist, hängt von einigen Aspekten ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ist ein Umzug während Corona verboten?

Nein, ein Umzug ist und war während Corona immer erlaubt - auch ein Umzug im Lockdown. Aufgrund der teils unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern sollten Sie sich vor Ihrem Umzug sicherheitshalber mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, damit Sie die notwendigen Informationen über die entsprechenden Regelungen erhalten.

Sind Umzugsunternehmen in Corona Zeiten noch im Einsatz?

Umzugsunternehmen waren während der gesamten Corona-Krise immer im Einsatz – selbst während der Lockdowns. Und Sie sind es auch weiterhin. Es gelten die aktuellen Regelungen für Dienstleistungsbetriebe.

Leider kann es auch heute noch zu krankheitsbedingten Kapazitätsengpässen in Umzugsunternehmen kommen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie als unser Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall finden wir gemeinsam eine Lösung.

Sind private Umzugshelfer erlaubt?

Mit der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 3. April 2022 gilt, sind in Bayern die allermeisten Corona-Regeln ausgelaufen. Vielerorts ist die Maskenpflicht entfallen und die 2G- oder 3G Regelungen gelten bayernweit nicht mehr - lediglich der Basisschutz gilt weiterhin. Das bedeutet, dass im öffentlichen Nahverkehr sowie dort wo gefährdete Menschen zusammenkommen eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Demnach stellen private Umzugshelfer und auch ein privater Umzug während Corona keine Probleme dar!

Sind Wohnungsbesichtigungen möglich?

Ja, Wohnungsbesichtigungen und Umzugsbesichtigungen sind zum aktuellen Zeitpunkt ohne Probleme möglich. Sie können sich problemlos mit Ihrem potentiellen Vermieter oder einem Makler treffen. Selbst offene Wohnungsbesichtigungen mit mehreren Interessenten sind möglich.

Welche Hygienevorschriften müssen beachtet werden?

Während des Umzugs sollten die empfohlenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Das heißt: halten Sie die Husten- und Nies-Etikette und den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern ein, waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Seife und tragen Sie eine medizinische Gesichtsmaske (A-H-A).

Als Umzugsunternehmen Ihres Vertrauens ergreifen wir selbstverständlich zusätzliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz. Beispielsweise desinfizieren wir regelmäßig unsere Fahrzeuge. Ein Großteil unserer Mitarbeiter ist inzwischen geimpft.

Leider war uns die Entsorgung von Verpackungsmaterialien in Ihrem Auftrag in der letzten Zeit aus hygienischen Gründen nicht möglich. Jetzt übernehmen wir auch diese Aufgabe gerne wieder für Sie.

Können Umzüge noch storniert werden?

Das kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde und ist somit vom Einzelfall abhängig. Kann der Umzug nicht durchgeführt werden, weil Sie sich in Quarantäne begeben müssen, kann es sein, dass Sie die Kosten hierfür tragen müssen. In diesem Fall bemühen wir uns jedoch um eine kulante Lösung. Wird der Umzug aufgrund eines krankheitsbedingten Personalengpasses von uns abgesagt, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Gibt es Umzugsregelungen?

Damit Ihr Umzug auch während der Corona-Krise reibungslos stattfinden kann, sollten Sie folgende Regeln einhalten:

  • Planen Sie so wenig Helfer wie möglich ein.
  • Halten Sie den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
  • Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten nicht mithelfen.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife.
  • Stellen Sie Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Reinigen Sie vor dem Umzug alle Oberflächen sowohl in der alten und als auch in der neuen Wohnung.

Wie sieht es mit Halteverbotszonen aus?

Nach wie vor arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Deshalb stehen häufig mehr Fahrzeuge in den Wohngebieten als üblich. Leider könnte es Ihnen zudem aktuell passieren, dass die Beantragung einer Halteverbotszone an den überlasteten Behörden scheitert. Sollten Sie ein Halteverbot benötigen, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein oder fragen Sie Ihre Nachbarn, ob diese an Ihrem Umzugstag Platz für das Umzugsfahrzeug freiräumen können.

Wir erledigen Ihren Umzug - auch während Corona!

Mit uns steht einem Umzug während Corona nichts im Weg. Ob Privatumzug oder Büro und Firmenumzug - wir sind auch in der Corona-Krise für Sie im Einsatz!

 

Quellen / weiterführende Links:

 

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Autor Ritter UmzuegeIn 36 Jahren Umzugsbranche sind mittlerweile über 10.000 Menschen mit Ritter Umzugsspedition in ein neues Zuhause umgezogen oder haben unsere Serviceleistungen in Anspruch genommen. Heute umfasst unser Leistungsspektrum weit nicht mehr nur Umzüge, sondern auch Full Service mit Ein- und Auspacken der Kartons, De- und Montagen auch aufwendiger Möbeln und Küchen sowie Lagerlogistik und  Im- und Exportleistung mit Containern. In dieser Zeit konnten wir viele Erfahrungswerte rund um das Thema "Umzug" sammeln, welche wir in hier unserem Blog gerne mit Ihnen teilen wollen.

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